AUVA unterstützt auch bei WIETZ

Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) kann nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit den Wiedereinstieg in den Berufsalltag erleichtern. Neben formalen Voraussetzungen basiert die Wiedereingliederungsteilzeit auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Grundlage hierfür stellt ein Wiedereingliederungsplan dar, der unter Zuziehung arbeitsmedizinischer Expertise erstellt wird. Erste Anlaufstelle zum Thema Wiedereingliederungsteilzeit sind die Spezialist:innen von fit2work. Alternativ oder ergänzend kann von betreuten Klein- und Mittelbetrieben die arbeitsmedizinische Expertise von AUVAsicher kostenlos in Anspruch genommen werden.

Manchmal ist man zu einer längeren krankheitsbedingen beruflichen Pause gezwungen. Dafür kann es viele Gründe geben… körperliche oder psychische Beschwerden, ein schwerer Privat- oder Arbeitsunfall, eine plötzliche Erkrankung oder eine vorübergehende Verschlechterung eines chronischen Leidens. Nach erfolgreichem Therapieabschluss und Stabilisierung kann sich die Rückkehr in den Berufsalltag allerdings herausfordernd gestalten.

Hier bietet die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) in Verbindung mit dem Wiedereingliederungsgeld (WEG) der Krankenversicherungsträger eine Möglichkeit die Rückkehr in den Arbeitsprozess zu erleichtern. Im Fokus steht eine vorübergehende Arbeitszeitreduktion, die bei Bedarf mit weiteren tätigkeits- oder arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen ergänzt werden kann.

Die WIETZ stellt eine Win-Win-Situation sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen dar: Einerseits erlaubt eine Stundenreduktion mit schrittweiser Rückkehr zur Normalarbeitszeit Betroffenen eine langsame Wiedergewöhnung an die Anforderung des Berufsalltags. Das Risiko der Überforderung und der damit verbundenen gesundheitlichen Rückschläge kann minimiert, noch eventuell notwendige medizinische rehabilitative Maßnahmen berufsbegleitend in Anspruch genommen werden. Auf Arbeitgeberseite kann durch eine strukturierte Wiedereingliederung früher auf spezialisierte und erfahrene Fachkräfte zurückgegriffen werden, positive Auswirkungen auf das Betriebsklima und die Bindung der Mitarbeiter:innen sind möglich.

Die WIETZ basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in, der sogenannten Wiedereingliederungsvereinbarung. Diese setzt eine vorhergehende Beratung durch die Spezialist:innen von fit2work sowie das Vorliegen eines Wiedereingliederungsplanes voraus.

Während der WIETZ erhalten Beschäftigte eine Kombination aus anteiligem Entgelt seitens des Betriebes und dem Wiedereingliederungsgeld aus Mitteln der Krankenversicherung. Der Antritt der WIETZ setzt daher immer die vorhergehende Bewilligung durch den Krankenversicherungsträger voraus.

Prinzipiell kann WEG primär für 1 bis 6 Monate bezogen werden. Eine einmalige Verlängerung um 3 Monate ist möglich. Ein einseitiger Rechtsanspruch auf WIETZ oder WEG existieren nicht.

WIETZ und AUVA

Die Hinzuziehung arbeitsmedizinischer Expertise ist im gesamten Prozess der WIETZ essenziell. Alternativ zum Angebot von fit2work kann Beratung sowie Erstellung des Wiedereinstellungsplanes auch gänzlich durch eine betreuende Arbeitsmedizinerin oder einen betreuenden Arbeitsmediziner erfolgen. In diesem Fall gilt es zu beachten, dass die arbeitsmedizinische Zustimmung zur Wiedereingliederungsvereinbarung nachweislich notwendig ist.

Die Expert:innen der AUVA bieten den betreuten Betrieben auch im Rahmen der WIETZ ihre Unterstützung an. Österreichweit werden ca. 115 000 Klein- und Mittelbetriebe regelmäßig von AUVAsicher arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut. Folgende Leistungen können hierbei im Rahmen von sogenannten Anlassfallbetreuungen seitens AUVAsicher bei Bedarf kostenlos in Anspruch genommen werden:

  • Allgemeine Beratung zur WIETZ: Im Rahmen eines Beratungsgesprächs wird allgemein zur WIETZ informiert und die mögliche Ausgestaltung sowie medizinische Zweckmäßigkeit besprochen.

  • Erstellung des Wiedereingliederungsplanes: Im Anschluss an die Beratung werden im Wiedereingliederungsplan Rahmenbedingungen, beabsichtigter Ablauf sowie möglicher Ausgestaltung der WIETZ (Arbeitsausmaß und Lage der Arbeitszeit) festgehalten. Neben einer Arbeitszeitreduktion können je nach Tätigkeits- und Anforderungsprofil auch weitere Unterstützungsmaßnahmen oder Adaptierungen des Arbeitsplatzes beinhaltet sein. Der Wiedereingliederungsplan bildet die Basis der Wiedereingliederungsvereinbarung, d. h. die schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in über die konkrete Ausgestaltung z. B. Lage der Arbeitszeit festgehalten oder Beginn und Dauer.

  • Verlängerung der WIETZ: Die Wiedereingliederungsteilzeit wird primär für 1 bis 6 Monate vereinbart und kann bei medizinischer Notwendigkeit einmalig um 3 Monate verlängert werden. Auch bei der hierbei notwendigen Beratung und Beantragung kann der betreuende Arbeitsmediziner oder die betreuende Arbeitsmedizinerin von AUVAsicher Unterstützung bieten.

Bei Fragen zur Anlassfallbetreuung wenden Sie sich bitte an Ihre:n Betreuer:in bzw. Ihr AUVAsicher Präventionszentrum. Nähere Informationen zum Thema Wiedereingliederungsgeld und Wiedereingliederungsteilzeit finden Sie unter:

 

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Dr.in Bettina Zöchmeister, MSc | Arbeitsmedizinerin bei AUVAsicher