Hautschutz = Handschutz

Eines unserer wichtigsten Arbeitsmittel sind unsere Hände. Deshalb kommt deren Schutz auch besondere Bedeutung zu. Etwa 20 Prozent der anerkannten Arbeitsunfälle bei der Sozialversicherung der Selbständigen betreffen Handverletzungen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der Hautschutz. Nicht nur mechanische sondern auch chemische Einwirkungen können die Haut – mitunter langfristig oder dauerhaft – schädigen. Welche Aspekte dabei wichtig sind und worauf Sie für sich und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten sollten, erfahren Sie hier.

Mit einem guten Hautschutzkonzept im Betrieb können Sie viele bei der Arbeit entstehende Erkrankungen und Schädigungen der Haut vermeiden. Seit 2014 sind Hautschutzsysteme Teil der persönlichen Schutzausrüstung, die Arbeitgeber unter bestimmten Umständen zur Verfügung stellen müssen (vgl. §13 PSA-V). Bestehen konkrete Gefahren zum Beispiel, wenn mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen oder unter Einwirkung optischer Strahlung, Feuchtigkeit, Kälte oder starken Verunreinigungen gearbeitet wird, sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Hautschutzplan zu erarbeiten und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber zu informieren. Meist besteht dieser sehr wirkungsvolle und leicht umsetzbarer Plan aus drei Stufen: Schutz, Reinigung und Pflege. 

Schutz

Vorrang hat grundsätzlich immer besonders gefährliche Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren durch weniger belastende zu ersetzen. Damit wird die Möglichkeit einer Schädigung von vornherein vermindert. 

Wenn etwa keine passenden Ersatzstoffe zur Verfügung stehen oder gewisse Arbeitsschritte unumgänglich sind, kommt die persönliche Schutzausrüstung ins Spiel:

Mittels geeigneter Handschuhe lassen sich viele Gefahren eindämmen. Einen Universalhandschuh gibt es zwar nicht, wohl aber für jede Situation einen passenden. Das Handschuhmaterial muss den Einwirkungen, vor denen es schützen soll, standhalten. Auskunft darüber, welches Produkt geeignet ist, gibt die Anwenderberatung renommierter Hersteller. Zu beachten ist, dass Handschuhe immer nur für begrenzte Zeit getragen werden sollten. Es ist nicht ratsam, länger als zwei Stunden ohne Unterbrechung mit flüssigkeitsdichten Handschuhen zu arbeiten. Handekzeme könnten die schmerzhafte Folge sein. Sowohl Hände als auch Handschuhe müssen immer sauber und trocken sein. Letzteres kann auch durch Tragen von Baumwollhandschuhen unter den Schutzhandschuhen gewährleistet werden. Weiters ist zu beachten, dass auch die Handschuhe selbst nur eine begrenzte Lebensdauer haben. Auch hier stellt die normgemäße Beschriftung bzw. der Hersteller diese Angaben bereit.

Sind nur geringe Belastungen zu erwarten, kann eine Hautschutzcreme ausreichen. Das kann etwa bei Nass- oder Feuchtarbeiten der Fall sein, oder wenn abwechselnd mit und ohne Schutzhandschuhen gearbeitet werden muss. Kommen Lösungsmittel zum Einsatz, sind Hautschutzmittel nicht ausreichend. Im Übrigen ist die gleichzeitige Verwendung mit Handschuhen nicht erforderlich. In manchen Fällen könnte damit sogar die gegenteilige Wirkung erreicht werden, etwa wenn die Creme mit dem Handschuhmaterial reagiert.

Reinigung

Die Reinigung der Hände sollte mit möglichst milden Hautreinigungsmitteln erfolgen. Reibemittel, Bürsten und vor allem organische Lösungsmittel sollten nicht eingesetzt werden, denn sie belasten die Haut zu stark. Farb- und duftstofffreie Produkte sind zu bevorzugen. Mögliche allergieauslösende Stoffe, die für die Reinigung nicht erforderlich sind, werden so vermieden. Es gibt dazu eine Vielfalt von Produkten, die auf die jeweilige Verschmutzung abgestimmt sind.

Pflege

Nach der Arbeit – und nach der Reinigung – sollten Hautpflegemittel verwendet werden. Sie sind nicht mit den Hautschutzmitteln zu verwechseln, da sie keine Schutzwirkung aufweisen. Sie dienen der Regeneration der Haut und sollten daher regelmäßig – auch in der Freizeit – angewandt werden. Bevorzugen sollten Sie auch in diesem Fall farb- und duftstofffreien Varianten.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

 

Sozialversicherung der Selbständigen