ArbeitnehmerInnenschutz

ArbeitnehmerInnenschutz hat die Bekämpfung von Defiziten im Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Österreich zum Ziel. Er gewährleistet den Schutz von Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen und trägt so zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und zur Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei.

ArbeitnehmerInnenschutz ist eine gesetzliche Verpflichtung, die im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sowie in rund 40 zugehörigen Verordnungen und weiteren Gesetzen geregelt ist.

Zu den wichtigsten Verordnungen gehören zum Beispiel, die Arbeitsstätten-VO, die Arbeitsmittel-VO, die Grenzwerte-VO, die Gesundheitsüberwachung-VO, die Persönliche Schutzausrüstung-VO, die Mutterschutz-VO, die Bauarbeiterschutz-VO und die Bildschirmarbeits-VO. Aber auch die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes - unter Berücksichtigung der jeweiligen Kollektivverträge - spielt eine wichtige Rolle im ArbeitnehmerInnenschutz.

Weiters gelten gesonderte gesetzliche Regelungen für besonders schutzbedürftige Personen wie Schwangere und stillende Mütter (Mutterschutzgesetz-MSchG), Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz- KJBG) sowie Menschen mit Behinderungen.

Die Arbeitsinspektion kontrolliert die Einhaltung von Vorschriften zum Arbeitsschutz vor Ort im Betrieb und informiert und berät rechtsverbindlich und unentgeltlich in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie ermittelt bei Arbeitsunfällen und bei Berufskrankenmeldungen und geht Beschwerden über bestehende Mängel nach. Sie sensibilisiert durch ihr Wirken die Gesellschaft für die Fragen der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit.

Eine Kernaufgabe der AUVA ist die Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Die Expertinnen und Experten der Präventionsabteilungen bieten maßgeschneiderte Beratung sowie Messungen und Schulungen in allen Fragen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit an. Mit AUVAsicher steht kleinen und mittelgroßen Unternehmen die im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geforderte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung kostenfrei zur Verfügung.

Von der Pflicht zur Kür schafft Mehrwert

Unternehmen, die im ArbeitnehmerInnenschutz mehr als eine gesetzliche Verpflichtung sehen, integrieren Sicherheit und Gesundheit, betriebliche Gesundheitsförderung und Wiedereingliederungsmanagement in bestehende Qualitätsmanagementsysteme ihres Betriebs oder ihrer Organisation und/oder in ihr unternehmerisches Handeln.

Dies führt zu einer systematischen und umfassenden Umsetzung der ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften, die Bestandteil der Unternehmenspolitik werden und mit spezifischen Handlungsanleitungen umgesetzt werden.

In Österreich unterstützt auch die AUVA mit einem eigenen Sicherheits- und Gesundheitsmanagement (SGM). Das Sicherheits- und Gesundheitsmanagement-System Regelwerk der AUVA richtet sich an Führungskräfte, Präventivfachkräfte und Personalverantwortliche, aber auch an alle, die für Sicherheit und Gesundheit ein eigenständiges Managementsystem aufbauen oder in ein bestehendes Managementsystem integrieren wollen.

Ein wesentliches Kriterium dieser Managementsysteme ist, dass sowohl betriebsinterne Selbstkontrollen als auch externe Kontrollen (Audits) zur Überprüfung der Wirksamkeit des Systems durchgeführt werden.

Unternehmen, die an ihrer nachhaltigen Gestaltung derart arbeiten, profitieren mehrfach durch:

  • Reduktion von Arbeitsunfällen
  • Reduktion von Produktivitätsverlusten durch Störungen oder Ausfälle
  • Erhöhung der Qualität
  • Erhöhung der Kundenzufriedenheit und Erhöhung der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Arbeitsplatzevaluierungen

Unternehmerinnen und Unternehmer haben durch die sogenannte Fürsorgepflicht Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um mögliche Gefährdungen oder Gefahren für die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer zu vermeiden, müssen alle Betriebe regelmäßig eine sogenannte Arbeitsplatzevaluierung aller Arbeitsplätze durchführen, wobei gleichartige Arbeitsplätze am selben Betriebsstandort zusammengefasst werden können.

Auf Grundlage dieser Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sind die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Die festgelegten Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen, dabei ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen anzustreben.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ihrerseits auch selbst für ihre Gesundheit und Sicherheit verantwortlich und durch die sogenannte Mitwirkungspflicht verpflichtet, z.B. Unterweisungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu befolgen und eine etwaige ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.

In Betrieben ab 10 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei von Sicherheitsvertrauenspersonen und - sofern vorhanden - von Betriebsrätinnen bzw. Betriebsräten, Behindertenvertrauenspersonen u.a. beraten und unterstützt.

Allgemeines lesen Sie auch im kleinen Einmaleins der Arbeitsplatzevaluierung oder in den acht Schritten zum sicheren Arbeitsplatz auf eval.at. Diese von der AUVA mit den Sozialpartnern entwickelte Internetseite stellt Ihnen tätigkeitsbezogen sehr viele Anleitungen, Formulare und Hilfen zur Verfügung und bietet fast 500 Grundevaluierungen für diverse Branchen zur Arbeitsplatzevaluierung an.

Zudem sind über die AUVA Evaluierungshefte, die bei der Gefährdungsbeurteilung helfen, zu beziehen.

Weiters hat die AUVA zahlreiche Merkblätter entwickelt, die bei der Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze und deren Evaluierung dienlich sind. Übersicht und Online-Bestellliste der Merkblätter.

APPS der AUVA zu folgenden Themen: Bildschirmarbeitsplatz, Heben und Tragen, Lexikon Prävention, Zeichen der Sicherheit, Erste Hilfe Hand und Sicherheits- und Gesundheitsmanagement SGM.

Ihre Evaluierung und etwaige daraus abgeleitete Maßnahmen müssen in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (SGD) festgehalten werden und regelmäßig, sowie nach diversen Anlassfällen (Arbeitsunfälle, erhöhte Fehlzeiten u.a.), überprüft werden. Zur Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente.

Evaluierung psychischer Belastungen

Seit der Novellierung des ASchG 2013 wird auch besonders die Wichtigkeit der Evaluierung psychischer Belastung hervorgehoben. Unternehmerinnen und Unternehmer haben Präventivfachkräfte zu bestellen. Dies sind ausgebildete Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner. Vorallem bei der Evaluierung psychischer Belastung können aber auch sonstige Fachleute, wie beispielsweise Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen beigezogen werden.

Allgemeine Informationen:

Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung ist im ArbeitnehmerInnenschutz in den §§ 4 und 7 ASchG geregelt.

Auf eval.at finden sich umfangreiche Informationen sowie ein Informationsfilm zu Evaluierung psychischer Belastung.

Weitere Informationen sind darüber hinaus in der ÖNORM 10075 "Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen" enthalten. Diese ist beim Normungsinstitut erhältlich.