10 Jahre Evaluierung psych. Belastung (ZAI)

10 Jahre Evaluierung psychischer Belastung, Erfahrungen und Ausblick. Das Jahr 2023 ist bezüglich der psychischen Gesundheit im ArbeitnehmerInnenschutz ein besonderes Jahr. Die explizite Nennung im ASchG hat sich zum 10. Mal gejährt. 10 Jahre Zeit, um psychische Arbeitsbedingungen in österreichischen Betrieben zu verbessern. 10 Jahre Zeit, um geeignete Messinstrumente anzuwenden und mit Maßnahmen psychische Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Zeit für eine Zwischenbilanz.

BMAW, AK Wien, AK Salzburg und die AUVA haben anlässlich des Jubiläums am 26.September.2023 einen gemeinsamen Festakt ausgerichtet. Bereits pensionierte Fachleute aus der Entstehungszeit der Novelle (vor 2013), aktive Fachleute aus öffentlichen Institutionen, aktive Forscherinnen, aktive Praktiker:innen und die Berufsverbände der Psychologie lieferten wertvolle Beiträge zu aktuellen Themen und dem Status Quo der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung in Österreich. Neben all den wichtigen, respektablen Errungenschaften der letzten 10 Jahre, war auch Raum für Kritik. Deutlichster Kritikpunkt: Die fachgerechte Umsetzung der Arbeitsplatzevaluierung. Nur bei einer fachgerechten Umsetzung ergeben sich aus dem Evaluierungsprozess auch zuverlässig verhältnisorientierte, wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen. Eine falsch durchgeführte Arbeitsplatzevaluierung ist dabei nicht zwingend „besser als nichts“. Die Berücksichtigung vom „Stand der Technik“ (vgl. „state-of-the-art) ist außerdem nicht freiwillig, sondern ebenfalls im ASchG verankert (§ 3 Abs. 2 und § 7 Abs. 5 ASchG).

Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung steht im Jahre 2023 auf einem soliden Fundament aus einer Vielzahl an wissenschaftlich fundierten Messverfahren, praktikablen Maßnahmen, Informationen, ausgebildeten Arbeitspsycholog:innen in der Privatwirtschaft als auch in den öffentlichen Institutionen und einem breiten Konsens, dass der Umgang mit der Belastung durch psychische Arbeitsbedingungen immer bedeutsamer wird.

Da es eine Vielzahl an möglichen psychischen Belastungsfaktoren gibt und es schnell unübersichtlich werden kann, ist es wichtig, die im jeweiligen Betrieb besonders relevanten Faktoren konkret zu benennen. Weitere Informationen gibt es im Websiteeintrag der Arbeitsinspektion zu psychischen Belastungen, welcher anlässlich des 10-jährigen Jubiläums grundlegend überarbeitet wurde.

Einige aktuelle Themen innerhalb des ArbeitnehmerInnenschutzes sind zum Beispiel Gewalt am Arbeitsplatz, Emotional belastende Interaktionsarbeit innerhalb des Unternehmens, Emotionsarbeit, Zusammenhänge zu Muskel- und Skelett-Erkrankungen (MSE), Telearbeitsplätze/“Home-Office“, unpassende PSA, geänderte Belastungsprofile im Zuge der digitalen Transformation, Informationsmangel oder -überflutung und Synergien/Abgrenzung zur Betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. dem betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement.

Einige Good Practices zum Umgang mit Gewalt im Kontext Arbeitsschutz können auf der Webseite der Arbeitsinspektion nachgelesen werden. Diese Good Practices werden im Zuge des Schwerpunktes der Arbeitsinspektion „Gewalt als Berufsrisiko?“ noch erweitert.

 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/A/4 - Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie