Beschluss der BGM-Begriffsbestimmung

Prävention und Gesundheitsförderung sind wesentliche Säulen einer gesunden Gesellschaft. Ein langes und selbstbestimmtes Leben bei guter Gesundheit ist für uns alle von großer Bedeutung. Gesunde und motivierte Beschäftigte sind ein Schlüsselfaktor für wirtschaftlichen Erfolg und Wettbewerbsfähigkeit.

Die Nationale Strategie „Gesundheit im Betrieb“ verfolgt das langfristige Ziel eines bundesweit integrierten und durchlässigen Beratungsprozesses für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Die Stärkung der institutionellen Zusammenarbeit im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement wird seit 2019 schrittweise durch entsprechende Maßnahmenpakete realisiert und baut auf folgenden Grundsätzen auf:

  • Die Betriebe und Beschäftigten, deren Bedarf bzw. Anliegen stehen im Mittelpunkt.

  • Betriebe werden dort abgeholt, wo sie stehen.

  • Alle Unterstützungsleistungen begünstigen eine nachhaltige Integration des Themas Gesundheit im Betrieb.

  • Besonderes Augenmerk wird auf den Bedarf und die beschränkten Ressourcen von Klein- und Kleinstbetrieben gelegt.

Voraussetzung für geeignete individuelle betriebliche Beratungsangebote sowie eine erfolgreiche Vernetzung und Kooperation zwischen den drei Handlungsfeldern Arbeitnehmer:innenschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein gemeinsames Verständnis von BGM.

Unter Einbindung wissenschaftlicher Erkenntnisse und der betrieblichen Praxis wurde dahingehend eine gemeinsame Begriffsbestimmung für BGM im Rahmen der Nationalen Strategie „Gesundheit im Betrieb“ entwickelt:

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die Entwicklung, Steuerung und Optimierung von Strukturen und Prozessen für die Gestaltung von Gesundheit im Betrieb. Es hat zum Ziel, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. BGM zeichnet sich durch das zielorientierte und nachhaltige Ineinandergreifen von Maßnahmen in den drei Handlungsfeldern ArbeitnehmerInnenschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Eingliederungsmanagement unter aktiver Beteiligung der Belegschaft auf allen Ebenen des Unternehmens aus.

Basierend auf diesem gemeinsamen Begriffsverständnis werden alle beteiligten Institutionen der Nationalen Strategie "Gesundheit im Betrieb" im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Gesundheit im betrieblichen Kontext beitragen.

Unter dem folgenden Link ist der Beschluss des strategischen Koordinationsgremiums der Nationalen Strategie „Gesundheit im Betrieb“ vom 26. Juni 2024 verfügbar.