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Geschlechtergerechte Evaluierung

Geschlechtergerechte Evaluierung – Mehr Gesundheit für alle: Die Arbeitsplatzevaluierung ist ein wichtiges Instrument im Arbeitnehmer:innenschutz, um tätigkeitsspezifische Sicherheits- und Gesundheitsrisiken aufzuzeigen und entsprechende Präventionsmaßnahmen festzulegen.

Die gesetzlich verpflichtende Arbeitsplatzevaluierung bezieht sich dabei nicht nur auf die Verwendung von Arbeitsstoffen, Arbeitsverfahren, den Einsatz von Arbeitsmitteln oder die Einrichtung und Gestaltung der Arbeitsstätte selbst, sondern fordert darüber hinaus, Genderaspekte in die Gefährdungsbeurteilung miteinzubeziehen.

Geschlechtsspezifische Ungleichheiten am Arbeitsplatz entstehen durch unterschiedliche Tätigkeiten, vorgezeichnete Rollenbilder, Branchenzuordnungen, Entscheidungsmacht und Mitspracherecht im Betrieb, aber auch durch nicht passende persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsmittel.

Daher ist es wesentlich, bei der Evaluierung die tatsächlichen Arbeitsrealitäten zu erfassen. Beispielsweise können Frauen und Männer trotz derselben Stellenbeschreibung unterschiedliche Tätigkeitsprofile haben – mit jeweils unterschiedlichen Belastungen und Ressourcen. 

In Österreich besteht nach wie vor eine starke Geschlechtersegregation. Frauen arbeiten häufiger in niedrig entlohnten, emotional belastenden Dienstleistungsbereichen. Sie arbeiten öfter in Teilzeit und sind oft einer Doppelbelastung ausgesetzt, da sie zusätzlich den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit wie Kinderbetreuung oder die Versorgung von zu pflegenden Angehörigen übernehmen. Selbst bei gleichem Bildungsniveau schaffen Frauen seltener den Aufstieg in Führungs- und Entscheidungspositionen als Männer.

Das hat zur Folge, dass Frauen bestimmten arbeitsplatzbedingten Gefährdungen, wie z. B. psychischer Belastung, dem Risiko von Belästigung und Gewalt, Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen (Zwangshaltung) u.v.m., vermehrt und länger ausgesetzt sind als Männer. 

Medizin und Arbeitsschutz orientierten sich lange an einem männlichen „Standard“. Dadurch werden Risiken und Krankheiten bei Frauen bis heute schlechter erkannt. 

Bei der Arbeitsplatzevaluierung müssen daher Erkenntnisse über geschlechtsunterschiedliche Reaktionen auf arbeitsbedingte Belastungen sowie über den Zusammenhang und die gegenseitige Beeinflussung von soziokulturellen Merkmalen und biologischen Unterschieden berücksichtigt werden.

Im Folgenden sind einige Punkte beispielhaft aufgeführt, die bei einer geschlechtergerechten Evaluierung zu beachten sind:

  • Belastungen und Ressourcen geschlechterdifferenziert erheben (je nach Branche, Bereich und tatsächlicher Tätigkeit).
     
  • Überprüfen, ob Frauen und Männer gleichermaßen in der Arbeitsorganisation und Gefahrenevaluierung abgebildet sind.
     
  • Hinterfragen der eigenen vorgefassten Annahmen und Untersuchung der tatsächlichen Arbeitssituation.
     
  • Übereinstimmende Stellenbeschreibungen bedeuten nicht automatisch gleiche Tätigkeiten.
    Dazu ein Beispiel aus dem Reinigungsdienst: Die Fassadenreinigung oder Fahren mit Reinigungsmaschinen etc. sind eher Männerdomänen. Frauen sind dagegen überwiegend für die tägliche Reinigung, das Nachfüllen von Handtuch- und Seifenspendern oder die Sanitärreinigung zuständig. Nicht zuletzt deshalb haben weibliche Beschäftigte oft andere gesundheitliche Probleme als ihre männlichen Kollegen.
     
  • Rollenbilder der Kunden und Kundinnen berücksichtigen:
    Auch die Rollenbilder von Kunden und Kundinnen sind miteinzubeziehen, da sich dadurch unterschiedliche Belastungssituationen ergeben können. So sind etwa Männer im Handel weniger Belastungen ausgesetzt als Frauen, da seitens der Kunden und Kundinnen häufig vermutet wird, dass Männer eine Führungsposition innehaben und ihnen dadurch mehr Respekt entgegengebracht wird. Weibliche Beschäftigte, die zu Randzeiten arbeiten, beispielsweise im Reinigungsdienst, sind häufiger Übergriffen ausgesetzt als ihre männlichen Kollegen. Hingegen kämpfen männliche Kindergartenpädagogen oft mit dem Vorurteil, nicht „männlich“ genug zu sein.
     
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Arbeitsmittel und Arbeitsplätze:
    Eine EU-Studie (2024) zeigt, dass viele Normen zu Arbeitsschutz und Ergonomie unzureichend anthropometrische Daten berücksichtigen – und oft ausschließlich männliche Maße heranziehen. Betriebe sollten daher prüfen, ob verwendete Normen tatsächlich für alle Beschäftigte geeignet sind.
    So passt PSA Frauen oft schlechter, da etwa Jacken über der Hüfte nicht schließen und Hosen insgesamt zu lang sind (Orientierung an Kleidergrößen für Männer).
    Werkzeuge entsprechen oft nicht den ergonomischen Erfordernissen von Frauen, sondern orientieren sich am männlichen Standard. Das erhöht das Unfallrisiko für Frauen erheblich.
    Bei Einrichtung des Arbeitsplatzes und Verwendung von Arbeitsgeräten sind die unterschiedlichen Körpergrößen, Greifräume, Muskelkraft und Leistungsfähigkeit etc. zu berücksichtigen.
    Es gilt zu berücksichtigen, dass Frauen keine „kleineren Männer“ sind. Sie benötigen Schutz- und Arbeitsbekleidung sowie Arbeitsplätze, die ihren Körpermaßen angepasst sind.
     
  • Erkenntnisse der geschlechtersensiblen Medizin beachten: Frauen und Männer zeigen oft unterschiedliche Krankheitssymptome, z. B. bei Herz-Kreislauferkrankungen, und unterscheiden sich in ihrem Präventionsverhalten.
     
  • Unterweisungen, Sicherheitsinformationen und Gesundheitsangebote müssen für alle Beschäftigten (Teilzeit, Randzeiten, Sprachbarrieren etc.) erreichbar sein.
     
  • Gewalt und Belästigung: Frauen machen etwa 1,5-mal so häufig Gewalterfahrungen wie Männer. So erleben 26,59 Prozent der erwerbstätigen Frauen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Die Gewalterfahrungen reichen von körperlichen Übergriffen bis hin zu Stalking und haben weitreichende gesundheitliche Folgen (Statistik Austria 2021).

Mehrwert für Unternehmen und Beschäftigte
Eine geschlechtergerechte Evaluierung verbessert nachweislich:

  • Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten
  • Arbeitszufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit
  • Gleichstellung, Teilhabe und Verbleib im Arbeitsleben
  • Attraktivität als Arbeitgeber:in

Prävention wirkt: So kann die AUVA bei der Arbeitsplatzevaluierung unterstützen:


Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Dr. Isabel Kaufmann | Arbeitsmedizinerin | AUVA-Hauptstelle