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Klimawandel erfordert Anpassungen im BGM

Der Klimawandel erfordert Anpassungen in allen drei Handlungsfeldern des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Noch freuen wir uns, wenn die Sonne scheint und wir die ersten Frühlingstage im Freien genießen können. Doch die erste Hitzewelle des Jahres wird uns bald treffen. Hitze ist nur ein Teil der Auswirkungen des Klimawandels. Durch intensivere UV-Strahlung steigt das Hautkrebsrisiko für Menschen, die regelmäßig im Freien arbeiten, aber auch Dürren und Hochwasser können Arbeitnehmer:innen gefährden. Wichtig zu beachten sind auch die mit der Klimakrise verbundenen steigenden psychischen Belastungen, die u.a. vermehrte Aggressionen, Zukunftsängste und die sogenannte „Eco-Anxiety“ auslösen können [1].

 

Österreich hat darauf bereits reagiert und im Bereich des Arbeitnehmer:innenschutzes mit 1. Jänner 2026 eine Hitzeschutzverordnung [2] erlassen, die Pflichten von Arbeitgeber:innen bei Arbeiten im Freien festlegt.

Für Hitze in Innenräumen gilt der allgemeine Arbeitnehmer:innenschutz mit den verpflichtenden allgemeinen Arbeitsplatzevaluierungen. Sinnvoll und wichtig wäre es, Arbeitnehmer:innen in “Gesundheitszirkeln”, die Teil von Betrieblicher Gesundheitsförderung sind, einzubinden und zu befragen, welche Maßnahmen aus deren Sicht zum Erhalt ihrer Gesundheit unter den jeweiligen Bedingungen notwendig sind.

Betriebliches Eingliederungsmanagement wiederum beschäftigt sich mit Arbeitnehmer:innen, die chronische Erkrankungen und/oder Behinderungen haben oder rekonvaleszent sind. Diese Personen sind an sich schon vulnerabler. Umso mehr gilt es, für sie Maßnahmen zu entwickeln und ihre Arbeitsplätze aufgrund der oben genannten Folgen des Klimawandels anzupassen. 

fit2work hilft bei den unterschiedlichsten Fragestellungen rund um das Thema Gesundheit und Wiedereinstieg in den Job nach langer Krankheit: Viele langzeiterkrankte Personen kehren an den Arbeitsplatz mit einer sogenannten WIETZ (Wiedereingliederungsteilzeit) zurück. Häufigste Diagnosen dabei sind Krebserkrankungen oder psychische Erkrankungen und andere Krankheiten, die eine lange Rekonvaleszenz nach sich ziehen. 

Was ist eine Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ)? 

Die Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht den belastungsangepassten Wiedereinstieg in dieser Rekonvaleszenzsphase.

Wer zumindest seit drei Monaten bei seiner/ihrer Arbeitgeber:in beschäftigt ist und 6 Wochen durchgehend im Krankenstand war, kann mit Zustimmung des/der Arbeitgeber:in einen Antrag auf Wiedereingliederungsteilzeit stellen. Bei Inanspruchnahme von WIETZ kann die Arbeitszeit um maximal 50 Prozent reduziert werden. Der daraus entstehende Lohn- oder Gehaltsverlust wird von der zuständigen Krankenkasse durch Gewährung des Wiedereingliederungsgeldes abgefedert. 

Der Erfolg der WIETZ wurde im Sommer 2025 durch eine Wirksamkeitsstudie der Statistik Austria bestätigt. Das Ergebnis: Rund 87 % der Personen sind im 1. Jahr nach der WIETZ weiter erwerbstätig, rund 75 % sind auch nach fünf Jahren noch beschäftigt.

Die fit2work Eingliederungsberatung unterstützt Betriebe bei allen betrieblichen Fragen rund um die WIETZ und beim Auf- oder Ausbau eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Das Angebot der Betriebsberatung ist kostenfrei. 

Personen, die sich nach einer Krebserkrankung beruflich umorientieren müssen, sind auch bei der fit2work Personenberatung gut aufgehoben. Die Beraterinnen und Berater geben einen ausgezeichneten Überblick über das aktuelle Angebot in der jeweiligen Region und können zu geeigneten Institutionen vermitteln, die beim Thema berufliche Neuorientierung unterstützen. Im Rahmen eines fit2work-Casemanagements erhalten Kundinnen und Kunden in diesem Prozess der Umorientierung eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Begleitung.

Mehr Informationen zum Angebot der Betriebsberatung und der Personenberatung finden Sie unter diesem Link. Oder kontaktieren Sie uns unter der Hotline-Nummer 0800 500 118 oder senden Sie uns eine E-Mail-Anfrage an info@fit2work.at.
 

fit2work
Mag.a Christine Schwanke

 


  1. Gesunde Arbeit 02/2026, S. 28 fff
  2. Siehe auch: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Arbeitsstaetten-_Arbeitsplaetze/Arbeitsstaetten-_Arbeitsplaetze/Arbeiten_bei_Hitze.html