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Umsetzung der Hitzeschutzverordnung

Wie gelingt die Umsetzung der Hitzeschutzverordnung in den Betrieben?

Hitze und UV-Strahlung erhöhen infolge des Klimawandels die gesundheitlichen Risiken für Beschäftigte im Freien erheblich – von Kreislaufproblemen bis hin zu schweren Hautschäden. Die neue Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) ist seit 1. Jänner in Kraft und schafft einheitliche und rechtsverbindliche Vorgaben für Arbeiten im Freien. Ausgenommen sind kurze, leichte Tätigkeiten. Was ändert sich konkret durch die Hitze-V und wie gelingt die Umsetzung in den Betrieben?

Was ist neu?

  • Kernstück der Verordnung ist ein verpflichtendes Maßnahmenprogramm, das in allen Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen einsehbar sein muss – digital oder in Papierform. Darin müssen Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung beurteilt sowie Schutzmaßnahmen gemäß dem STOP-Prinzip (Substitution – Technisch – Organisatorisch – Persönlich) festgelegt werden. Zusätzlich sind Notfallmaßnahmen bei hitzebedingten Symptomen zu bestimmen.
  • Sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 (Vorsicht, gelb; ab 30°C) ausweist, sind diese Maßnahmen verpflichtend umzusetzen. 
  • Beschäftigte sind über Gefahren, Symptome, Maßnahmen, Hitzewarnungen sowie über die neue Möglichkeit einer freiwilligen ärztlichen Untersuchung der Haut und Augen zu unterweisen. Mit der ärztlichen Untersuchung soll UV-bedingter Hautkrebs vorgebeugt werden.

Was ist neu für Fahrzeuge und Krankabinen?
Beschäftigte in Krankabinen und in bestimmten selbstfahrenden Arbeitsmitteln sind Hitze oft besonders stark ausgesetzt. Daher wurde folgendes festgelegt:

  • Krankabinen müssen ausreichend gekühlt werden können (Kühlgerät). Dafür gilt eine Übergangsfrist bis 1. Juni 2027. 
  • Die Fahrzeugkabinen von neuen selbstfahrenden Arbeitsmitteln in Tagbauen und auf Baustellen müssen mit einer Klimatisierung ausgestattet sein. Dies gilt auch für auswärtige Arbeitsstellen mit ähnlichen Bedingungen (wenn das Öffnen von Fenstern mitunter ausgeschlossen ist, z.B. aufgrund von Staub)

Was nutzt die Hitze-V?
Hitze und UV-Strahlung stellen ernsthafte kurzfristige (Hitzschlag) und langfristige (Hautkrebs) Gefahren für Beschäftigte dar. Die frühzeitige Planung von kollektiven Schutzmaßnahmen, wie z.B. Beschattung, ist wesentlich, um Beschäftigte zu schützen, Unfallrisiken zu senken und Arbeitsfähigkeit zu erhalten: ein Gewinn für alle. Die Hitze-V schafft hier ein einheitliches Regelwerk für Arbeiten im Freien und somit Planbarkeit für alle Betriebe. Auch die Arbeitsinspektion wird hier verstärkt kontrollieren und beraten. 

Was unterstützt bei der Umsetzung?

Arbeitsinspektion
Markus Lerchbaum | BMASGPK, Zentral-Arbeitsinspektorat | markus.lerchbaum@sozialministerium.gv.at