Was ist neu?
- Kernstück der Verordnung ist ein verpflichtendes Maßnahmenprogramm, das in allen Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen einsehbar sein muss – digital oder in Papierform. Darin müssen Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung beurteilt sowie Schutzmaßnahmen gemäß dem STOP-Prinzip (Substitution – Technisch – Organisatorisch – Persönlich) festgelegt werden. Zusätzlich sind Notfallmaßnahmen bei hitzebedingten Symptomen zu bestimmen.
- Sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 (Vorsicht, gelb; ab 30°C) ausweist, sind diese Maßnahmen verpflichtend umzusetzen.
- Beschäftigte sind über Gefahren, Symptome, Maßnahmen, Hitzewarnungen sowie über die neue Möglichkeit einer freiwilligen ärztlichen Untersuchung der Haut und Augen zu unterweisen. Mit der ärztlichen Untersuchung soll UV-bedingter Hautkrebs vorgebeugt werden.
Was ist neu für Fahrzeuge und Krankabinen?
Beschäftigte in Krankabinen und in bestimmten selbstfahrenden Arbeitsmitteln sind Hitze oft besonders stark ausgesetzt. Daher wurde folgendes festgelegt:
- Krankabinen müssen ausreichend gekühlt werden können (Kühlgerät). Dafür gilt eine Übergangsfrist bis 1. Juni 2027.
- Die Fahrzeugkabinen von neuen selbstfahrenden Arbeitsmitteln in Tagbauen und auf Baustellen müssen mit einer Klimatisierung ausgestattet sein. Dies gilt auch für auswärtige Arbeitsstellen mit ähnlichen Bedingungen (wenn das Öffnen von Fenstern mitunter ausgeschlossen ist, z.B. aufgrund von Staub).
Was nutzt die Hitze-V?
Hitze und UV-Strahlung stellen ernsthafte kurzfristige (Hitzschlag) und langfristige (Hautkrebs) Gefahren für Beschäftigte dar. Die frühzeitige Planung von kollektiven Schutzmaßnahmen, wie z.B. Beschattung, ist wesentlich, um Beschäftigte zu schützen, Unfallrisiken zu senken und Arbeitsfähigkeit zu erhalten: ein Gewinn für alle. Die Hitze-V schafft hier ein einheitliches Regelwerk für Arbeiten im Freien und somit Planbarkeit für alle Betriebe. Auch die Arbeitsinspektion wird hier verstärkt kontrollieren und beraten.
Was unterstützt bei der Umsetzung?
- Die neue Musterevaluierung für Baustellen und die branchenübergreifende Checkliste unterstützen bei der Festlegung geeigneter Maßnahmen.
- Ausführliche Informationen findet man auch im überarbeiteten AUVA-Merkblatt M.plus 012.
- Informationsplakate und eine kommentierte Fassung der Hitze-V finden sich auch auf der Webseite der Arbeitsinspektion.
- Bei Fragen zur Umsetzung der Hitze-V kann man sich kostenfrei und auch anonym an das zuständige Arbeitsinspektorat wenden.
- Sie haben praktische Lösungen zum Thema Hitze- und UV-Schutz in Ihren Betrieben? Die Arbeitsinspektion sammelt aktuell positive Beispiele auf ihrer Webseite.
- Um nichts zu verpassen, kann man der Arbeitsinspektion auch auf LinkedIn folgen oder ihren Newsletter abonnieren.
Arbeitsinspektion
Markus Lerchbaum | BMASGPK, Zentral-Arbeitsinspektorat | markus.lerchbaum@sozialministerium.gv.at