Die Rolle der Präventivdienste im ANSch

Die Rollen und Aufgaben der Präventivdienste sind vielseitig. Dabei steht immer zentral im Fokus: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Dies ist auch gesetzlich durch den Arbeitnehmer:innenschutz im ASchG geregelt. Doch was sind denn eigentlich die Präventivdienste und mit welchen Fragen kann ich mich an sie wenden?

Arbeitgeber:innen haben eine gesetzliche Verpflichtung, auf die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen zu achten. Diese rechtliche Fürsorgepflicht ist in Österreich im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) detailliert umgesetzt worden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe, stehen neben Präventivfachkräften – das sind Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen – auch sonstige Fachleute (z.B. Arbeitspsycholog:innen, Ergonom:innen, Toxikolog:innen etc.) den Arbeitgeber:innen beratend und unterstützend zur Seite.

Dabei müssen Arbeitgeber:innen, Präventivfachkräfte jedenfalls bestellen und haben ihre Sicherheitsfachkräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung und ihre Arbeitsmediziner:innen in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung miteinzubeziehen. 

Arbeitgeber:innen müssen dazu alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, insbesondere die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, Aufzeichnungen und Berichte über Arbeitsunfälle, die Ergebnisse von Messungen betreffend gefährliche Arbeitsstoffe und Lärm sowie von sonstigen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz maßgeblichen Messungen und Untersuchungen. Dadurch wird es Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner:innen ermöglicht, ihre Arbeitgeber:innen in Fragen zur Arbeitsstätte, Arbeitsmitteln, Arbeitsvorgängen sowie persönlicher Schutzausrüstung zu beraten und zu unterstützen.

Präventionszeit

Für die Durchführung dieser Aufgaben ist ein Mindestausmaß an Präventionszeit für Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen im ASchG festgelegt. Das Ausmaß der Präventionszeit hängt unter anderem von der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter:innen (Arbeitsstättengröße) und der Art der Tätigkeit ab.

Aufgaben der Sicherheitsfachkraft

Gesetzlich sind die Tätigkeiten in § 77 festgelegt. Diese umfassen grundsätzlich:

  • Beratung und Unterstützung der Arbeitgeber:innen in Angelegenheiten des Arbeitnehmer:innenschutzes sowie die Beratung der Arbeitnehmer:innen, der Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) und der Belegschaftsorgane in Angelegenheiten der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung
  • die Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen sowie die Teilnahme an Besichtigungen durch das Arbeitsinspektorat,
  • die Evaluierung der Ursachen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zugehörige Auswertungen 
  • Gefahrenermittlung und Maßnahmenplanung sowie die erforderliche Dokumentation und deren laufende Überprüfung und Anpassung 
  • die Tätigkeit im Rahmen der gesetzlich erforderlichen Arbeitsschutzausschusssitzungen 

Aufgaben der Arbeitsmedizin

Die Aufgaben der Arbeitsmedizin sind im ASchG § 81und § 82 festgelegt. 

Sie beraten Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen, SVP und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Sie unterstützen die Arbeitgeber:innen bei der Erfüllung ihrer Pflichten und bieten Hilfe bei allen Fragen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz und der Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen, bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, bei der Änderung von Arbeitsverfahren und der Einführung von Arbeitsstoffen. 

Weitere Beratungsgebiete sind:

  • Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
  • Organisation der Ersten Hilfe und Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren sowie Maßnahmenentwicklung
  • Evaluierung bei der Planung von Arbeitsstätten
  • Arbeitsplatzwechsel und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
  • arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und sonstige ergonomische sowie arbeitshygienische Fragen
  • Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit- und Pausenregelung, Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes
  • Durchführung von Schutzimpfungen (im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Arbeitnehmer:innen)

Aufgaben der Arbeitspsychologie

Arbeitspsychologen:-psychologinnen sind in der Prävention mit unterschiedlichsten Fragestellungen beschäftigt: seit 2013 werden aus dem betrieblichen Setting verstärkt Anfragen für Beratungen, Schulungen und Vorträge zur Durchführung der gesetzlich verankerten „Evaluierung psychischer Belastungsfaktoren“ an sie gerichtet. Neben weiteren primärpräventiven Themen im arbeitspsychologischen Bereich werden sie beispielsweise auch für notfallpsychologische Präventionskonzepte oder in der ganzheitlichen Unfallursachenanalyse herangezogen.

Aufgaben von AUVAsicher

AUVAsicher wurde zur Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben für die gesetzlich vorgeschriebene Durchführung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung der Arbeitnehmer:innen eingeführt. Dieses kostenlose Service steht allen Betrieben zur Verfügung, die im Jahresdurchschnitt in ihren einzelnen Arbeitsstätten nicht mehr als 50 und insgesamt nicht mehr als 250 Arbeitnehmer:innen beschäftigen.

 

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Ing. Martin Schretthauser | Stv. Abteilungsleiter AUVAsicher

Arpad Laczko, BSc MA | Fachkundiges Organ Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung AUVA

Mag. Barbara Huber | Arbeitspsychologin AUVA

Dr. Diana Pöppl | Arbeitsmedizinerin AUVA