Betriebliches Eingliederungsmanagement
Die dritte Handlungsfeld des Betrieblichen Gesundheitsmanagements widmet sich dem Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von gesundheitlich beeinträchtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Darüber hinaus wird präventiv die Arbeitswelt weiterentwickelt, damit künftig Arbeiten bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter möglich wird.
Ziel von Betrieblicher Inklusion und Wiedereingliederung ist es, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit chronischen Erkrankungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen zu erhalten, Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden und - durch die aktive Gestaltung der Arbeitsorganisation - eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Folgeschäden und Rückfälle zu verhindern.
Zur Unterstützung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Betroffenen hat der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen entwickelt, um Menschen in Beschäftigung zu halten bzw. wieder einzugliedern. Das geförderte Projekt fit2work unterstützt als Informationsdrehscheibe und mit kostenfreien Beratungsleistungen Personen und Betriebe dabei, die nötigen Schritte und Förderungen zu erhalten damit Arbeitsfähigkeit langfristig erhalten werden kann. Rechtsgrundlage für die fit2work Personenberatung und die fit2work Betriebsberatung ist das Arbeits- und Gesundheitsgesetz.
fit2work Betriebsberatung
Ausgehend vom dritten Handlungsfeld leistet die fit2work Betriebsberatung einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Strategie von Gesundheit im Betrieb indem es die drei Handlungsfelder aktiv durch qualifizierte Verweise und inhaltliche Verzahnung vernetzt.
Im Sinne eines ganzheitlichen und nachhaltigen Betrieblichen Gesundheitsmanagements werden mit den Betrieben die Grundlagen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet. Zusätzlich wird – in Zusammenarbeit mit der fit2work Personenberatung und dem Arbeitnehmerinnenschutz (insbesondere Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Sicherheitsfachkräften) – an der präventiven Gestaltung der Arbeitswelt für Menschen mit gesundheitlichen Thematiken gearbeitet. Weiters wird fallspezifisch am Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Einzelner gearbeitet.
Zielgruppen der fit2work Betriebsberatung sind:
- Unternehmen, die an einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Personalstrategie arbeiten möchten.
- Organisationen/Unternehmen mit hohem Krankenstandsaufkommen und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit chronischen körperlichen und psychischen Erkrankungen und Behinderungen.
- Führungskräfte, die mit der Unterstützung der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auseinandersetzen wollen.
- Unternehmen deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Krise besonderen Belastungssymptome zeigen (und die deswegen ihre Evaluierung psychischer Belastungen aktualisieren wollen).
- Interessierte Unternehmen, die sich präventiv mit dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter auseinandersetzen wollen.
fit2work Personenberatung
Zielgruppen der fit2work Personenberatung sind:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes, Bandscheibenproblemen, neurologischen, rheumatischen oder psychischen Erkrankungen u.a.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach längerdauernden Krankenständen, die arbeitsfähig aber noch im Prozess der vollständigen Genesung sind.
- Begünstigte Behinderte mit einem Feststellungsbescheid des Sozialministeriumservice.
Die Maßnahmen für eine nachhaltige Gestaltung der Wiedereingliederung richten sich nach den Bereichen, wo Änderungen vorgenommen werden müssen und sind oft betriebsspezifisch und individuell zu sehen.
Zur Orientierung sind im Folgenden einige Bereiche aufgeführt, in denen Änderungen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung notwendig sein können:
- Arbeitsplatzgestaltung & ergonomische Gestaltung von Arbeitsabläufen
- Adaptierung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
- Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung
- Führungsverhalten
Wiedereingliederungsteilzeit
Seit 01.Juli 2017 gibt es für Menschen, die aus einem mindesten sechswöchigen Krankenstand in den Arbeitsalltag zurückkehren, die Möglichkeit der Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ). Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Abstimmung mit ihren Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zwischen ein und sechs Monaten um 25% bis zu 50% zu reduzieren. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht neben dem Entgelt aus der Teilzeitbeschäftigung auch ein Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld zu. Änderungen können während der Laufzeit zweimal vorgenommen werden, diese können entweder das Stundenausmaß oder die Dauer betreffen.
Seit dem 01.07.2018 gilt: Die Wiedereingliederungsteilzeit kann im ersten Monat ab Rückkehr aus einer Arbeitsunfähigkeit, die krankheitsbedingt länger als sechs Wochen dauerte, angetreten werden.
Nähere Informationen zur Novelle finden Sie hier.
Details siehe Broschüre zur WIETZ.
Voraussetzungen
- Arbeitsverhältnis muss bereits drei Monate vor Abschluss der Wiedereingliederungsvereinbarung bestanden haben
- Durchgehender Krankenstand von mindestens sechs Wochen
- Arbeitsfähigkeit/Gesundschreibung
- Zustimmung durch Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber (es besteht kein Rechtsanspruch)
- Beratung durch fit2work oder alternativ durch eine (betriebsinterne) Arbeitsmedizinerin oder einen (betriebsinternen) Arbeitsmediziner
- Wiedereingliederungsplan
- Wiedereingliederungsvereinbarung
- Ende der letzten Wiedereingliederungsteilzeit vor mind. 18 Monaten
- Bewilligt durch zuständigen Krankenversicherungsträger
Im Rahmen der fit2work Personenberatung kann ebenfalls Unterstützung bei der Erarbeitung eines Wiedereingliederungsplans im Rahmen der WIETZ in Anspruch genommen werden.