Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Unter Einbindung wissenschaftlicher Erkenntnisse und der betrieblichen Praxis [vgl. Kurzstudie des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (Autor:innen: H. Langmann, C. Breil, unter Mitarbeit von A. Kvas, G. Kvas (alle IfGP)), BGM in Österreich Definition und Abgrenzungen (2024), https://www.gesundheit-im-betrieb.at/nationale-strategie/wissenschaftlicher-hintergrund] wurde 2024 eine Begriffsbestimmung für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Rahmen der Nationalen Strategie „Gesundheit im Betrieb“ entwickelt und vom strategischen Koordinationsgremium der Nationalen Strategie „Gesundheit im Betrieb“ am 26. Juni 2024 beschlossen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die Entwicklung, Steuerung und Optimierung von Strukturen und Prozessen für die Gestaltung von Gesundheit im Betrieb. Es hat zum Ziel, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. BGM zeichnet sich durch das zielorientierte und nachhaltige Ineinandergreifen von Maßnahmen in den drei Handlungsfeldern ArbeitnehmerInnenschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Eingliederungsmanagement unter aktiver Beteiligung der Belegschaft auf allen Ebenen des Unternehmens aus.

Basierend auf diesem gemeinsamen Begriffsverständnis werden alle beteiligten Institutionen der Nationalen Strategie "Gesundheit im Betrieb" im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Gesundheit im betrieblichen Kontext beitragen.

Beschluss BGM-Begriffsbestimmung

BGM-Nutzen auf einen Blick

  • Für Betriebe: Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit sowie Positionierung als attraktive Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch Erhalt von Know-How und Erfahrung der Beschäftigten bei gleichzeitiger Reduktion von krankheits- und unfallbedingten Kosten.
  • Für Betriebe und Beschäftigte: Stärkung von Motivation, Arbeitsklima und Zusammenarbeit durch Aktivierung und Einbindung aller Beschäftigten.
  • Für Beschäftigte: Zugewinn an Gesundheit, Wohlbefinden, Lebensqualität und Arbeitszufriedenheit.
  • Für die öffentliche Hand: Wichtiger Beitrag zur Arbeitskräftesicherung sowie Kostenreduktionen bei – aufgrund von Fehlzeiten, Invalidität und Arbeitslosigkeit – anfallenden öffentlichen Leistungen.

Diese Wirkungen können u.a. durch folgende betriebliche Messgrößen belegt werden: Entwicklung der Fehlzeiten (Krankenstandstage), der Fluktuation sowie der Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zudem zeigen dies unsere Good Practice Beispiele sehr anschaulich.