Sensibilisierung, Vernetzung und Verweise
Gemäß der Nationalen Strategie für Gesundheit im Betrieb sensibilisiert die fit2work Betriebsberatung bereits im Erstgespräch im Rahmen der Projektvorstellung für eine ganzheitliche Sichtweise auf Gesundheit im Unternehmen. Dabei wird hervorgehoben, wie entscheidend es ist, die drei zentralen Bereiche der Gesundheit im Betrieb vernetzt und im Zusammenspiel zu betrachten.
Abbildung 1: Erstgespräch fit2work Betriebsberatung
Im Rahmen der ersten Standortbestimmung und des aktuellen BGM Quick Checks werden alle drei Handlungsfelder kurz angesprochen und analysiert. Im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes wird als erste Frage geklärt, ob der Betrieb über interne oder externe Präventivfachkräfte verfügt. Sollten weder interne noch externe Präventivfachkräfte vorhanden sein, erfolgt durch die fit2work Betriebsberatung der erste wichtige Hinweis, dass eine derartige Betreuung über AUVA Sicher für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden möglich wäre.
Abbildung 2: BGM Quick Check fit2work Betriebsberatung
Mitwirkung der Präventivfachkräfte beim BEM Prozess
In mittleren und großen Betrieben sind die Präventivfachkräfte eingeladen, im Rahmen der fit2work-Steuergruppe der Betriebsberatung mitzuwirken. Die Steuergruppe hat die Aufgabe, Entscheidungen hinsichtlich des Einsatzes des Befragungstools, der Definition von Tätigkeitsgruppen und der Umsetzung von Maßnahmen zu treffen sowie die innerbetriebliche Kommunikation und Organisation zu planen. Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Entwicklung eines unternehmensspezifischen Prozesses zur Wiedereingliederung. Dabei werden Rollen, Regeln und Prozesse etabliert, die sowohl Mitarbeitende, die nach einem längeren Krankenstand – zum Beispiel im Rahmen einer Wiedereingliederungsteilzeit – ins Unternehmen zurückkehren, als auch chronisch kranke und überlastete Mitarbeitende unterstützen, um längere Ausfälle zu vermeiden.
Durch die Mitwirkung in der Steuergruppe sowie beim BEM-Prozess erfolgt gleichzeitig ein nachhaltiger Knowhow-Aufbau zum Thema Betriebliche Wiedereingliederung bei allen Beteiligten, inklusive der Präventivfachkräfte.
Neben den Präventivfachkräften können Mitarbeitende mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit innerbetrieblich durch sogenannte fit2work-Beauftragte und unternehmensunabhängig extern von der fit2work Personenberatung sowie weiteren passenden Angeboten der AGG-Partnerinnen unterstützt werden. Oftmals wird die Funktion der fit2work-Beauftragten direkt von einer Sicherheitsvertrauensperson, der/dem Arbeitsmediziner:in oder dem Betriebsrat wahrgenommen. Dies entspricht auch ganz der Intention der fit2work Betriebsberatung, dass bereits bestehende unternehmensinterne Beauftragte ihre Kompetenzen im Hinblick auf die Betriebliche Wiedereingliederung erweitern.
Die Rolle der Präventivfachkräfte bei der Betrieblichen Wiedereingliederung
Eine besondere Rolle hat die Arbeitsmedizin im Rahmen der Abwicklung einer Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ). In einem persönlichen Gespräch zwischen der/dem Arbeitsmediziner:in und Mitarbeiter:in mit geplanter WIETZ wird eine arbeitsmedizinische Einschätzung erstellt. Die/der Arbeitsmediziner:in bestätigt durch eine Unterschrift auf dem Wiedereingliederungsplan, dass der beschriebene Ablauf für die schrittweise Rückkehr in den Arbeitsprozess sowie die gegebenenfalls notwendigen Anpassungs- bzw. Unterstützungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung in die bisherige berufliche Tätigkeit voraussichtlich zur nachhaltigen Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit beitragen werden. Damit wird auch die medizinische Zweckmäßigkeit der Wiedereingliederungsteilzeit bestätigt.
Zudem muss die/der Arbeitsmediziner:in die Zustimmung durch eine Unterschrift auf der Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung bekräftigen. Auch bei einer Verlängerung der WIETZ ist eine erneute arbeitsmedizinische Einschätzung erforderlich. Abgesehen vom persönlichen Kontakt zum konkreten Fall ist die enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin von großer Bedeutung, da die Kooperation mit den Sicherheitsfachkräften generell Anpassungs- und Unterstützungsmaßnahmen für alle Mitarbeitenden im Unternehmen aufzeigen und initiieren kann.
In kleinen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden, in denen keine regelmäßige Anwesenheit durch Arbeitsmediziner:innen vor Ort gewährleistet ist, kann die arbeitsmedizinische Freigabe der WIETZ durch die fit2work Personenberatung kostenlos erfolgen. Mitunter bevorzugen auch Mitarbeitende in großen Unternehmen aus „gefühlter“ Anonymität heraus, dass die Freigabe nicht über die unternehmensinterne Arbeitsmediziner:in, sondern über die fit2work Personenberatung erfolgt. Hierbei spielt der/die fit2work-Beauftragte eine wichtige Rolle, da sie die Mitarbeitenden motivieren können, die fit2work Personenberatung in Anspruch zu nehmen, was insbesondere bei WIETZ-Fällen oft der Fall ist.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie auf unseren aktuellen Jahresbericht https://fit2work.at/download/fit2work-jahresbericht-2023.pdf verweisen.
Weitere aktuelle Themen rund um fit2work finden Sie unter https://fit2work.at/artikel/medienmeldungen-2.
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Mag.a Christine Schwanke | Koordination fit2work Betriebsberatung Ost