Im Rahmen der Gesundheitsförderung können dies insbesondere Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner oder auch Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen sein, je nach Erfordernissen des Betriebs auch andere relevante Personen. In Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind Präventivfachkräfte und Präventivdienste meist Teil der Steuerungsgruppe. In Betrieben mit 1-49 Mitarbeitenden werden häufig auf die Größe des Betriebs ausgerichtete Angebote genutzt (z.B. AUVAsicher), bei denen die Geschäftsführung oft in beide Handlungsfelder involviert ist. Das notwendige Ausmaß ist gesetzlich geregelt.
Selbst wenn es keine offensichtliche Überschneidung der zwei Handlungsfelder gibt oder unterschiedliche Erhebungsinstrumente und Methoden eingesetzt werden, so kann es sehr sinnvoll sein, Ergebnisse aus dem Handlungsfeld ArbeitnehmerInnenschutz (AnSch) oder Ergebnisse aus dem Handlungsfeld BGF für das jeweils andere Handlungsfeld anzusehen und zu nützen.
Zwei Beispiele aus der Praxis
Ein Gehörschutz kann in beiden Handlungsfeldern eine Maßnahme darstellen. Wenn etwa bei einer entsprechenden Tätigkeit ein Gehörschutz durch den AnSch vorgeschrieben ist, darüber hinaus der Betrieb auf Wunsch der Mitarbeitenden über das gesetzliche Ausmaß hinaus ein hochwertigeres Produkt anschafft, ist dies sowohl eine AnSch- als auch eine BGF-Maßnahme.
In Industriebetrieben kann es durchaus vorkommen, dass Mitarbeitende im Rahmen der BGF Bedürfnisse äußern, die unwissentlich gegen zwingend erforderliche Sicherheitsvorschriften sprechen (z.B. einzelne Mitarbeitende empfinden die Sicherheitsschuhe als unbequem oder unerwünscht). Um hier einen Mehrwert zwischen beiden Handlungsfeldern zu generieren, kann es sinnvoll sein, gemeinsam nach besseren Lösungen zu suchen. Es ist notwendig, dass hier – je nach Thema - multiprofessionelle Fachexpertise eingeholt wird, damit zusätzlich zur persönlichen Belastungssituation der betroffenen Mitarbeitenden die gesetzlichen Erfordernisse adäquat eingehalten werden können.
Im Rahmen fruchtbarer Zusammenarbeit von Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmedizin und anderen relevanter Personen können Synergien genutzt, und Ressourcen für den jeweiligen Betrieb sinnvoll eingesetzt werden. Ein Qualitätskriterium in der BGF ist, dass die strukturelle und personelle Ausrichtung der BGF sowohl die fachlichen und theoriegeleiteten Ansprüche der BGF als auch die betrieblichen Erfordernisse entsprechend abbildet. Es kann ein Mehrwert für den Betrieb geschaffen werden, wenn die jeweiligen Inputs jeweils mit einbezogen werden. Wie die Umsetzung dann konkret aussieht, hängt letztendlich sehr stark von den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten ab.
„Betriebliche Gesundheitsförderung“ ist kein gesetzlich geschützter oder geregelter Begriff. Aus diesem Grund kann am freien Markt jede und jeder Einzelanbietende den Begriff verwenden, selbst wenn nur ein einziger Kurs angeboten wird. Dieser Artikel bezieht sich also auf das Begriffsverständnis basierend auf den 15 Qualitätskriterien des Österreichischen Netzwerks BGF. Dabei steht der Public Health Ansatz sowie der settingorientierte, organisationsentwicklerische Ansatz der Gesundheitsförderung im Zentrum des Interesses. Im Prozess der BGF können Ressourcen gestärkt und Belastungen reduziert werden.
Zusammengefasst
Präventivfachkräfte und Präventivdienste übernehmen in qualitätsgesicherten BGF-Prozessen eine wichtige Rolle. Ihre Expertise ist entscheidend, um ArbeitnehmerInneschutz-Vorschriften zu erfüllen. Es ist wichtig, dass BGF-Maßnahmen nicht nur wirksam, sondern auch nachhaltig und den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens angepasst gestaltet sind. Qualitätsvolles Betriebliches Gesundheitsmanagement sollte nicht nur punktuell, sondern langfristig und systematisch in die Unternehmenskultur integriert werden und den geforderten Qualitätsstandards entsprechen.
Weitere Informationen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung und Downloads finden Sie unter: Download-Center (netzwerk-bgf.at).
Österreichische Gesundheitskasse
Dr. Evelyn Martinel | Österreichisches Netzwerk BGF