Im Jahr 1986 fand in Ottawa, Kanada, die erste internationale Konferenz über Gesundheitsförderung statt. Das berühmte Schlussdokument, die sogenannte „Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung“ dient bis heute als Leitfaden und Inspiration der Gesundheitsförderung (WHO 1986). Mit der „Geneva Charter for Well-being“ liegt jetzt rezent eine weitere wesentliche Grundlage für Gesundheitsförderung vor (WHO 2022). Die „Geneva Charter for Well-being“ betont, dass globale Verpflichtungen notwendig sind, um gerechte gesundheitliche und soziale Chancen für jetzige und zukünftige Generationen zu gewährleisten, ohne die Gesundheit des Planeten zu zerstören und unterstreicht die Dringlichkeit, nachhaltige „Well-being Societies“ zu schaffen (WHO 2023).
In Österreich wurde die erste Fassung der Gesundheitsförderungsstrategie im Jahr 2014 beschlossen. Diese basierte auf den Gesundheitszielen Österreich, die auch international als vorbildlich angesehen werden. Zehn Jahre und einige Aktualisierungen später wurde die Gesundheitsförderungsstrategie erneut an aktuelle Entwicklungen sowie Dokumente wie die Geneva Charter for Well-being und die Roadmap Zukunft Gesundheitsförderung angepasst (WHO 2023; Agenda Gesundheitsförderung 2023). Im Juni 2024 wurde die überarbeitete Strategie schließlich von der Bundes-Zielsteuerungskommission neu beschlossen (BMSGPK 2024).
Aufgaben der Gesundheitsförderungsstrategie
Die Gesundheitsförderungsstrategie definiert einerseits Schwerpunkte und bietet den gültigen Rahmen für die Stärkung von zielgerichteter und abgestimmter Gesundheitsförderung und Primärprävention (siehe Abbildung 1 „Gesamtrahmen der Gesundheitsförderungsstrategie“) in den Zuständigkeitsbereichen der Zielsteuerungspartner. Andererseits gibt sie verbindliche Ziele und Grundsätze für die Mittelverwendung und regelt somit die Vergabe von Mitteln der Landesgesundheitsförderungsfonds, des Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) einschließlich Agenda Gesundheitsförderung und der Vorsorgemittel des Bundes (gem. Art 12 und Art 37 der Vereinbarung gem. Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens).
Betriebliche Gesundheitsförderung in der Gesundheitsförderungsstrategie
Der Gesamtrahmen für die Strategie definiert alle Interventionsfelder, in denen Gesundheitsförderung in Österreich umgesetzt werden soll und für die die Mittel der Zielsteuerungspartner wirkungsorientiert verwendet werden müssen. Abbildung 1 kann man entnehmen, dass beispielsweise sowohl die Zielgruppe „Personen im erwerbsfähigen Alter“ sowie das Setting „Arbeitsplatz, Betriebe“ dargestellt sind. Dies bedeutet, dass Gesundheitsförderungsmaßnahmen in österreichischen Betrieben weiterhin als zentral gesehen werden, was Relevanz für Finanzierungen in diesem Bereich hat.
Abbildung 1: Gesamtrahmen der Gesundheitsförderungsstrategie, Quelle und Darstellung: Gesundheit Österreich GmbH
Die vier priorisierten Schwerpunkte
Innerhalb des dargestellten Gesamtrahmens werden für die Dauer der laufenden Zielsteuerungsperiode priorisierte Schwerpunkte festgelegt, für die 100 Prozent der Vorsorgemittel und mindestens 75 Prozent der Mittel der Landesgesundheitsförderungsfonds und der Mittel des FGÖ einschließlich der Agenda Gesundheitsförderung verbindlich zu verwenden sind.
Für die Zielsteuerungsperiode 2024-2028 wurden folgende priorisierte Schwerpunkte definiert:
Gesunde Lebenswelten und gesunde Lebensweisen (insbesondere Ernährung und Bewegung) mit Fokus auf Kindheit, Jugend und gesundes Älterwerden
Psychosoziale Gesundheit und Beteiligung
Gesundheitskompetenz von Organisationen und Personen, mit Fokus auf Chancengerechtigkeit
Gesundheitsförderung mit Fokus auf Klimaschutz und Klimaresilienz
Ziel(e) der Gesundheitsförderungsstrategie
Zentrales Ziel der Gesundheitsförderungsstrategie ist, durch verstärkte Umsetzung von zielgerichteten, breit abgestimmten, qualitätsgesicherten, wirksamen und effizienten Gesundheitsförderungsmaßnahmen einen Beitrag für ein längeres selbstbestimmtes Leben bei guter Gesundheit für alle Menschen in Österreich zu leisten.
Die Gesundheitsförderungsstrategie verfolgt darüber hinaus folgende Ziele, die wesentlich für die Erreichung der zentralen Zielsetzung sind:
Unterstützung bei der Umsetzung der Gesundheitsziele Österreich, der Landesgesundheitsziele und weiterer relevanter Strategien
Stärkung und Weiterentwicklung der setting- und determinantenorientierten politikfeldübergreifenden Zusammenarbeit im Sinne von Health in All Policies
Förderung einer breit abgestimmten Vorgehensweise im Bereich Gesundheitsförderung
Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit
Beitrag zur Qualitätsentwicklung im Bereich Gesundheitsförderung
Beitrag zum Kapazitätsaufbau im Bereich Gesundheitsförderung
Bundesweite Verbreitung gut entwickelter Praxisbeispiele
Die Gesundheitsförderungsstrategie steht auf der Webseite des BMSGPK unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Gesundheitsfoerderung.html zur Verfügung.
Quellen
Agenda Gesundheitsförderung (2023): 10 Maßnahmenbündel für eine gesundheitsfördernde Zukunft in Österreich. Roadmap „Zukunft Gesundheitsförderung“ [online]. Gesundheit Österreich, https://agenda-gesundheitsfoerderung.at/kozug/roadmap.
BMSGPK (2024): Gesundheitsförderungsstrategie im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit. Überarbeitete Fassung 2024. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien.
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens BGBl. I Nr. 98/2017, in der geltenden Fassung.
WHO (1986): Ottawa-Charter for Health Promotion. WHO/HPR/HEP/95.1. Aufl. 21.11.1986. Weltgesundheitsorganisation, Regionalbüro für Europa, abrufbar: https://apps.who.int/iris/handle/10665/349654.
WHO (2022): Geneva Charter for Well-being. World Health Organization, Geneva.
WHO (2023): Achieving well-being: a global framework for integrating well-being into public health utilizing a health promotion approach [online]. World Health Organization. https://www.who.int/publications/i/item/9789240084858 [Zugriff am 29.08.2024].