Zielsteuerungssystem „Gesundheit im Betrieb“

Die Nationale Strategie „Gesundheit im Betrieb“ will maßgeblich zur Verbesserung der Gesundheit in Betrieben aller Größen und Branchen beitragen. Hierfür wurde unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut für Gesundheitsförderung und Prävention (IfGP) ein Zielsteuerungssystem entwickelt, welches im Juni 2022 vom strategischen Koordinationsgremium einstimmig beschlossen wurde. Die Grundannahme dieses Modells ist, dass die allgemeinen Wirkungsziele – Gesundheit erhalten, fördern und wiederherstellen – nicht direkt, sondern über Zwischenstufen erreicht werden. Mit dem beschlossenen Zielsteuerungssystem sollen künftig unmittelbare Ergebnisse von gesetzten Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Strategie "Gesundheit im Betrieb" (Input und Output), direkte kurz- und mittelfristige Wirkungen bei Institutionen und bei Zielgruppen (Outcome) sowie indirekte längerfristige Wirkungen auf die Gesellschaft (Impact) erfasst werden. Der erste Ausgangsbericht ist aktuell in Ausarbeitung und soll 2023 zur Verfügung gestellt werden.

Ausgangslage

Prävention und Gesundheitsförderung sind wesentliche Säulen einer gesunden Gesellschaft. Ein langes und selbstbestimmtes Leben bei guter Gesundheit ist für uns alle von großer Bedeutung. Eine wichtige Grundlage dafür liegt auch am Arbeitsplatz. Daher sollen im Rahmen der Nationalen Strategie „Gesundheit im Betrieb“ Unternehmen aller Größen und Branchen beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement noch besser unterstützt werden. In einem ersten Schritt wurde dazu ein gemeinsames und integriertes Zielsteuerungssystem entwickelt. Das im Juni 2022 vom strategischen Koordinationsgremium dazugehörige beschlossene Operationalisierungsdokument wurde unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der verantwortlichen Institutionen der unterschiedlichen BGM-Handlungsfelder (ANSch, BGF und BEM) gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner, der Bundesländer und der Bundesregierung in den letzten beiden Jahren entwickelt.

Nutzen und Einsatzgebiete des Zielsteuerungssystems

Das Zielsteuerungssystem dient als Qualitätssicherungsinstrument, insbesondere zur Situationsanalyse als auch als Interventionsplanungs- und Evaluationsinstrument für die Nationale Strategie „Gesundheit im Betrieb“. Der Hauptfokus dieses Instruments liegt zu Beginn auf der Analyse bzw. dem Monitoring von Ist-Daten. Längerfristig ist die Darstellung von geplanten sowie bereits erreichten Ergebnissen bzw. Wirkungen intendiert.

Das Wirkungsmodell zur Veranschaulichung von (angenommenen) Ursache-Wirkungs- Zusammenhängen zeigt auf, mit welchen Mitteln (Input), über welchen Weg, mit welchen Leistungen (Output) welche Wirkungen bei wem (Outcome) erzielt werden sollen. Darüber hinaus kann der Beitrag, der indirekt an längerfristigen gesellschaftlichen Veränderungen geleistet wird (Impact), aufgezeigt werden. In der (angenommenen) Wirkungskette werden finanzielle sowie sachliche Mittel (Input) und zur Verfügung gestellte Leistungen (Output) zu kurzfristig umsetzbaren „Maßnahmen“ und zielgruppen- bzw. gesellschaftsspezifische Ergebnisse zu mittel- bis langfristig erwartbaren „Wirkungen“ zusammengefasst.

Definition Teilziele

Zur Erreichung der im Expertenpapier zur Nationalen Strategie „Gesundheit im Betrieb“ definierten allgemeinen drei Wirkungsziele „Gesundheit erhalten, fordern und wiederherstellen“ wurden im Operationalisierungsdokument zehn Teilziele definiert, die in einem Framework bzw. Wirkungsmodell eingebettet sind.

Die zehn Teilziele wurden maßnahmen- wie auch wirkungsorientiert definiert. Mit der Erreichung von Teilziel (TZ) 1 „Öffentliche und betriebliche Investitionen in die Gesundheit der Beschäftigten erhöhen“ sollen die notwendigen finanziellen und sachlichen Mittel gewährleistet werden, die zur Erreichung der Umsetzung der formulierten BGM-Leistungen und Angebote notwendig sind (TZ 2 bis 5). Dazu zählt eine „systematische und breite Umsetzung der Beratung und Begleitung von Betrieben“ (TZ 2), eine „höhere Nutzung der BGM-Angebote durch Betriebe“ (Teilziel 3), der „Ausbau von umfassendem BGM in Betrieben“ (TZ 4) und eine „Verbesserung der Anschlussfähigkeit der Angebote ANS, BGF und BEM zur Steigerung der integrativen Umsetzung zwischen den drei Säulen“ (TZ 5).

An diesen maßnahmenorientierten Teilzielen (TZ 1 bis TZ 5) schließen die daraus hervorgehenden wirkungsorientierten Teilziele auf einer Zielgruppenebene (TZ 6 bis TZ 8) und in weiterer Folge auf einer gesellschaftlicher Ebene (TZ 9 bis TZ 10) an. Mit den wirkungsorientierten Teilzielen (TZ 6 bis 8) sollen „für die Beschäftigten in Österreich gesunde und sichere Arbeitsbedingungen in Betrieben“ geschaffen (TZ 6), die „Arbeitszufriedenheit gestärkt“ (TZ 7) sowie „Gesundheit und Arbeitsfähigkeit nachhaltig verbessert“ (TZ 8) werden. Längerfristig sollen damit auch  Ziele auf gesamtgesellschaftlicher Ebene erreicht werden, d.h. die „Reduktion von vorzeitigen gesundheitsbedingten Pensionierungen“ (TZ 9) sowie die „Steigerung der Beschäftigung von gesundheitlich Beeinträchtigten“ (TZ 10).

Ausblick

Der erste Ausgangsbericht auf Basis des vorgestellten Operationalisierungsdokuments „Zielsteuerungssystem „Gesundheit im Betrieb“ Framework.Ziele.Indikatoren“ ist aktuell in Ausarbeitung und soll 2023 zur Verfügung gestellt werden. Details zu den definierten Indikatoren können Sie im Operationalisierungsdokument nachlesen.

 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung III/A/2 – Schnittstelle Beschäftigung, Gesundheit, Alterssicherung